Der Wiener Stadtwerke-Konzern zählt zu den 25 größten Unternehmen Österreichs und leistet einen wichtigen Beitrag zum täglichen Funktionieren der Stadt Wien
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Grabpflegeaufträge

In Wien sind wir Ihre erste Adresse, wenn es um individuelle Grabgestaltung und kompetente Grabpflege geht. Unter Grabpflege wird eine gärtnerische Betreuung, die sich je nach klimatischen Verhältnissen von Mitte März (falls es die Witterung zulässt) bis Ende Oktober erstreckt, verstanden. Wir säubern regelmäßig das Grab, schneiden die Pflanzen und den Rasen nach fachlichen Vorgaben und entfernen Unkraut. Wir übernehmen auch das Gießen der Bepflanzung Ihres Grabes.

Wir bieten Ihnen außerdem jahreszeitliche Schmückungen, Kränze, Buketts, Gestecke, diverse Pflanzschalen, Blumensträuße, sowie das Anzünden von Grabkerzen zu den Toten- oder persönlichen Gedenktagen an. Bei Neuanlagen von Rasen und Dauerbepflanzungen (Efeu, Immergrün etc.) ist der Erdtransport bzw. Erdverbesserung, sowie bei Bedarf das Entfernen der Kränze nach einer Beisetzung, im Preis inkludiert. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz und besprechen Sie Ihre individuellen Wünsche mit unseren FriedhofsgärtnerInnen. Sie nehmen sich gerne Zeit für Sie und beraten Sie fachkundig.

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten, die Pflege Ihres Grabes bei uns zu beauftragen:

Jährlich zahlbarer Grabpflegevertrag
Der Grabpflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist ab dem zweiten Pflegejahr halbjährlich kündbar. Eine Kündigung muss mindestens zwei Monate vor Kündigungsstichtag (30.6. bzw. 31.12.) schriftlich bei der Friedhöfe Wien GmbH einlangen.

3-Jahres-Vertrag mittels Vorauszahlung

Bei Vorauszahlung der Grabpflege für 3 Jahre bleibt der Preis für jedes der drei Pflegejahre gleich.

Vorteil:
Sie haben eine Preisgarantie auf alle vorab vereinbarten gärtnerischen Leistungen für die Dauer des Vertrages (also auch für Blumenschmuck, Allerheiligengestecke, das Anzünden von Kerzen zu Gedenktagen etc.), Preissteigerungen während dieser drei Jahre betreffen Sie nicht.

Entscheiden Sie sich für einen 3-Jahres-Vertrag, muss der Betrag im Voraus und auf einmal bezahlt werden.

Der 3-Jahres-Vertrag bezieht sich auf 3 Pflegesaisonen und ist für die Dauer der Laufzeit nicht kündbar. Der Preis für jedes der drei Jahre bleibt gleich. Der Vertrag geht nach Ablauf der Vorauszahlungsdauer in einen unbefristeten, jährlich zahlbaren und halbjährlich kündbaren Grabpflegevertrag über. Diese automatische Vertragsverlängerung kann durch eine fristgerechte schriftliche Kündigungserklärung vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit verhindert werden.

Mehrjahresvertag ab 4 Jahren Laufzeit mit Vorauszahlung

Ein Mehrjahresvertrag kann über mehrere Pflegejahre abgeschlossen werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Wir bieten in Abhängigkeit zur individuellen Vertragslaufzeit einen Vorauszahlungsrabatt auf alle vertraglich vereinbarten Leistungen.

Entscheiden Sie sich für einen längerfristigen Mehrjahresvertrag, muss der Betrag im Voraus und auf einmal bezahlt werden. Der Vertrag ist während der vereinbarten Laufzeit nicht kündbar und geht nach Ablauf der Vorauszahlungsdauer in einen unbefristeten, jährlich zahlbaren und halbjährlich kündbaren Grabpflegevertrag über. Diese automatische Vertragsverlängerung kann durch eine zeitgerechte schriftliche Kündigungserklärung vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit verhindert werden.Möchten Sie einen Grabpflegevertrag abschließen, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der jeweiligen Filiale. Wir beraten Sie dort individuell und fachkundig. 

Folgende Zahlungsmöglichkeiten können Sie nutzen:
Zahlschein
Barzahlung
Bankomatzahlung und alle gängigen Kreditkarten
(außer  Friedhof Neustift am Walde)
Electronic Banking

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Grabpflegeaufträge

In Wien sind wir Ihre erste Adresse, wenn es um individuelle Grabgestaltung und kompetente Grabpflege geht. Unter Grabpflege wird eine gärtnerische Betreuung, die sich je nach klimatischen Verhältnissen von Mitte März (falls es die Witterung zulässt) bis Ende Oktober erstreckt, verstanden. Wir säubern regelmäßig das Grab, schneiden die Pflanzen und den Rasen nach fachlichen Vorgaben und entfernen Unkraut. Wir übernehmen auch das Gießen der Bepflanzung Ihres Grabes.

Wir bieten Ihnen außerdem jahreszeitliche Schmückungen, Kränze, Buketts, Gestecke, diverse Pflanzschalen, Blumensträuße, sowie das Anzünden von Grabkerzen zu den Toten- oder persönlichen Gedenktagen an. Bei Neuanlagen von Rasen und Dauerbepflanzungen (Efeu, Immergrün etc.) ist der Erdtransport bzw. Erdverbesserung, sowie bei Bedarf das Entfernen der Kränze nach einer Beisetzung, im Preis inkludiert. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz und besprechen Sie Ihre individuellen Wünsche mit unseren FriedhofsgärtnerInnen. Sie nehmen sich gerne Zeit für Sie und beraten Sie fachkundig.

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten, die Pflege Ihres Grabes bei uns zu beauftragen:

Jährlich zahlbarer Grabpflegevertrag
Der Grabpflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist ab dem zweiten Pflegejahr halbjährlich kündbar. Eine Kündigung muss mindestens zwei Monate vor Kündigungsstichtag (30.6. bzw. 31.12.) schriftlich bei der Friedhöfe Wien GmbH einlangen.

3-Jahres-Vertrag mittels Vorauszahlung

Bei Vorauszahlung der Grabpflege für 3 Jahre bleibt der Preis für jedes der drei Pflegejahre gleich.

Vorteil:
Sie haben eine Preisgarantie auf alle vorab vereinbarten gärtnerischen Leistungen für die Dauer des Vertrages (also auch für Blumenschmuck, Allerheiligengestecke, das Anzünden von Kerzen zu Gedenktagen etc.), Preissteigerungen während dieser drei Jahre betreffen Sie nicht.

Entscheiden Sie sich für einen 3-Jahres-Vertrag, muss der Betrag im Voraus und auf einmal bezahlt werden.

Der 3-Jahres-Vertrag bezieht sich auf 3 Pflegesaisonen und ist für die Dauer der Laufzeit nicht kündbar. Der Preis für jedes der drei Jahre bleibt gleich. Der Vertrag geht nach Ablauf der Vorauszahlungsdauer in einen unbefristeten, jährlich zahlbaren und halbjährlich kündbaren Grabpflegevertrag über. Diese automatische Vertragsverlängerung kann durch eine fristgerechte schriftliche Kündigungserklärung vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit verhindert werden.

Mehrjahresvertag ab 4 Jahren Laufzeit mit Vorauszahlung

Ein Mehrjahresvertrag kann über mehrere Pflegejahre abgeschlossen werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Wir bieten in Abhängigkeit zur individuellen Vertragslaufzeit einen Vorauszahlungsrabatt auf alle vertraglich vereinbarten Leistungen.

Entscheiden Sie sich für einen längerfristigen Mehrjahresvertrag, muss der Betrag im Voraus und auf einmal bezahlt werden. Der Vertrag ist während der vereinbarten Laufzeit nicht kündbar und geht nach Ablauf der Vorauszahlungsdauer in einen unbefristeten, jährlich zahlbaren und halbjährlich kündbaren Grabpflegevertrag über. Diese automatische Vertragsverlängerung kann durch eine zeitgerechte schriftliche Kündigungserklärung vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit verhindert werden.Möchten Sie einen Grabpflegevertrag abschließen, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der jeweiligen Filiale. Wir beraten Sie dort individuell und fachkundig. 

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(außer  Friedhof Neustift am Walde)
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