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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufbelehrung für den Internetshop der Gärtnereibetriebe der Friedhöfe Wien GmbH

  

1.             Geltungsbereich und Vertragspartner

 

1.1.      Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge als „AGB“ abgekürzt) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunden und uns als Betreiber des Internetshops https://shop.erinnerungskultur.at abgeschlossen werden. Im Rahmen des Bestellvorgangs erkennen Sie die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltend Fassung an. Die AGB regeln die Einzelheiten der Vertragsbeziehung und enthalten zugleich wichtige Verbraucherinformationen in der rechtlich maßgeblichen Fassung.

 

1.2.      Betreiber des Internetshops und Vertragspartner ist die Friedhöfe Wien GmbH mit Sitz in Simmeringer Hauptstraße 339 in 1110 Wien (FN 302747t).

 

1.3.         Unsere Warenpräsentation im Internetshop richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Definition ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

1.4.         Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

2.            Leistungsinhalt

 

2.1.     Über den Internetwebshop können einerseits die Lieferung von Waren bestellt werden, andererseits können Grabpflegeverträge abgeschlossen werden.

 

Lieferung von Waren

 

2.2.        Über den Internetshop kann die Lieferung von Floristikprodukten innerhalb der Wiener Stadtgrenzen sowie an die Friedhöfe in Gerasdorf, Großenzersdorf, Schwechat, Mannswörth, Rannersdorf, Zwölfaxing, Pellendorf, Himberg, Lanzendorf, Maria Lanzendorf, Vösendorf, Hennersdorf bei Wien, Leopoldsdorf und Perchtoldsdorf erfolgen. Darüber hinaus kann die Lieferung von Kränzen, Gestecken etc. auch direkt an eine Grabadresse auf einen der Wiener Friedhöfe, auf dem die Friedhofsgärtnerei der Friedhöfe Wien GmbH ihre Leistungen anbietet (Friedhöfe Dornbach, Feuerhalle Simmering, Hernals, Hetzendorf, Hietzing, Lainz, Neustift, Ottakring, Simmering, Stammersdorf Zentral, Südwest, Wiener Zentralfriedhof)  erfolgen. Die Ware wird dabei von Mitarbeitern der Friedhöfe Wien GmbH an das Grab geliefert und entsprechend auf die Grabstelle aufgelegt. Eine weitere Pflege erfolgt nicht.

 

2.3.        Blumen sind ein Naturprodukt. Abweichungen im Aussehen und der Farbe sind außerhalb unserer Disposition und stellen natürliche, gewachsene Eigenschaften dar. Soweit dies handelsüblich ist, können die gelieferten Blumen in Struktur und Farbe gegenüber den abgebildeten Blumen abweichen

 

2.4.       Bereits getätigte Bestellungen können nachträglich, spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Liefertermin, geändert werden. Falls die Änderung Mehrkosten verursacht, werden diese in Rechnung gestellt.

 

Abschluss von Grabpflegeverträgen

 

 

2.5.       Neben der Lieferung von Kränzen kann über den Webshop auch ein Grabpflegevertrag für eine Grabstelle auf einem, von der Gärtnerei der Friedhöfe Wien GmbH betreuten Friedhof, abgeschlossen werden, maßgeblich sind hierbei die folgenden Bedingungen:

2.6.        Berücksichtigung der Bestattungsanlagenordnung

 

Der Friedhofsbetreiber hat eine Bestattungsanlagenordnung erlassen. Sämtliche gärtnerische Arbeiten auf den jeweiligen Friedhöfen werden nach Maßgabe dieser Bestimmung und allfälliger anderer Rechtsvorschriften fachgerecht ausgeführt. Ausdrücklich festgehalten wird, dass ein Grabpflegevertrag unabhängig von einem etwaigen Benützungsrecht an einem Grab zu betrachten ist.

 

2.7.          Art und Ausmaß der gärtnerischen Arbeiten

Die Art und das Ausmaß der gärtnerischen Arbeiten (Bepflanzung, Grabpflege, etc.) richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall. Sie orientieren sich im Zweifel an den örtlichen Gegebenheiten (Lage, Klima, Jahreszeit, Bodenbeschaffenheit, Schatten- oder Sonnenseitigkeit, etc.) die der Gärtner nach fachlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen hat.

 

Für folgende Leistungen – die stets gesondert in Rechnung gestellt werden – ist jedenfalls ein besonderer Auftrag erforderlich:

 

a)               Abfahren nicht benötigter Erde

b)               Auffüllen der Grabstätte

c)               Lieferung von Pflanzenerde, bei Neugestaltung der Grabstätte (z.B. nach Beilegung)

d)               Verlegung von Trittplatten

e)               Lieferung von Kies und ähnlichen Materialien

f)                Winterschutz der Pflanzen

g)               Arbeiten anlässlich einer Bestattung (z.B. Grabschmuck, Zu- und Abtransport von Trauergebinde etc.)

h)               Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (z.B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen größerer Bäume, Hecken- und Rosenschnitt, Anbringen von Schutzgittern, Schädlingsbekämpfung, Düngen und Bodenverbessern, Behebung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden)

i)                 Vorübergehendes Entfernen von Pflanzen von der Grabstätte auf Wunsch des Auftraggebers oder auf Anordnung der Friedhofsverwaltung

j)                 Neuanlage von Bodendecker oder Rasen

2.8.          Haftung

Es wird keine Haftung übernommen für von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch höhere Gewalt oder Dritte herbeigeführte Schäden an der Grabstätte, an Grabsteinen, Grabausstattungs- und Grabausschmückungsgegenständen (zum Beispiel: Grabvasen, Tonschalen, Grablaternen, Pflanzen, Beschriftungen, Absinken des Erdreiches, Schäden durch Dürre, Frost, Hagel, Sturm, schwere Regen, Wild, tierische oder pflanzliche Schädlinge wie zum Beispiel durch Wühlmäuse, Maulwürfe, Rehe, Hasen etc.).

 

2.9.         Gewährleistung

Wir leisten für unsere Arbeiten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei folgendes zu beachten ist:

a)  Eine Gewähr für das Anwachsen neuer Pflanzen wird nur übernommen, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird.

b)   Wurde vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt, dass infolge von nicht im Einflussbereich des Friedhofsgärtners liegenden Gründen (ungünstige örtliche Lage der Grabstätte, Schattenlage, mangelnde oder schwer zu bearbeitende Böden usw.) der Erfolg der in Auftrag gegebenen Arbeiten fraglich ist, so trägt der Auftraggeber das Risiko eines dennoch erteilten Auftrages dieser Arbeiten, für deren Misslingen den Friedhofsgärtner keine Gewährleistung bzw. Haftung trifft.

c)  Im Falle eines vom Friedhofsgärtner zu vertretenden behebbaren Mangels seiner Arbeiten ist der Friedhofsgärtner berechtigt unter Ausschluss der Preisminderungs- oder anderer Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers den Mangel binnen angemessener Frist zu beheben.

d)  Wir leisten keine Gewähr für Pflanzungen und Rasenanlagen die vom Kunden oder Dritten selbst durchgeführt werden und für das Anwachsen einen erhöhten Pflegeaufwand benötigen, sowie für Beauftragungen von Bepflanzungen die außerhalb der klimatischen Zeiten gemäß Punkt „8. Bepflanzung“.

 

2.10.       Grabpflegeaufträge

Grabpflegeaufträge sind Daueraufträge, welche zeitlich uneingeschränkt erteilt werden. Diese können jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten schriftlich aufgekündigt werden.

Prinzipiell sind Leistungen bei Daueraufträgen jährlich wie in Punkt 4.3 beschrieben abzurechnen. Es steht dem Kunden frei, mit der Friedhöfe Wien GmbH eine Vereinbarung zu treffen, einen Gesamtbetrag für Leistungen für einen festzusetzenden Zeitraum von mehr als einem Jahr sofort zu zahlen. Eine solche sofortige Einmalzahlung hat die Wirkung, dass der Kunde für den in der Vereinbarung festgesetzten Zeitraum gebunden ist und ihm innerhalb dieses Zeitraumes kein Kündigungsrecht zukommt, während die Friedhöfe Wien GmbH nachträglich keine Preissteigerungen/Indexanpassungen in diesem Zeitraum in Rechnung stellen kann.

 

2.11.        Bepflanzung

Die Auswahl der Pflanzen für jahreszeitliche Wechselbepflanzungen erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – durch den Friedhofsgärtner nach örtlichen Gegebenheiten. Die Durchführung der Bepflanzung (jahreszeitliche Wechselbepflanzung, Rasen, Bodendecker usw.) erfolgt, wann und wie Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall es gestatten bzw. erfordern. Außerhalb dieser Zeiten übernehmen wir keine Anwachsgarantie.

 

Die übliche Auspflanzungszeit unter normalen klimatischen Verhältnissen ist bei

          Frühjahresblumen:                      April bis Muttertag

          Sommerblumen:                         ab 15. Mai

          Herbstblumen:                            Oktober bis Allerheiligen

          Winterdekoration:                       Allerheiligen bis Weihnachten

 

2.12.        Grabpflege

Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt. Die gärtnerische Pflege umfasst: die mechanische Bekämpfung von Unkraut zwischen den Blumen, Schnitt der Pflanzen und des Rasens nach fachlichen Gesichtspunkten, Säubern der Grabstelle, Begießen soweit ortsüblich und fachlich erforderlich (während der Saison von 1. April bis 31. Oktober). Sie umfasst nicht die fachlich notwendige Neuanlage des Rasens (grundsätzlich alle drei Jahre), für welche ein besonderer Auftrag notwendig ist.

 

3.             Vertragsabschluss

3.1.       Unsere Warenpräsentation im Internetshop beinhaltet noch kein verbindliches Verkaufsangebot. Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geht von Ihnen als Kunde aus, indem Sie nach vollständigem Ausfüllen des Bestellformulars auf der Bestellseite des Internetshops den Button „jetzt kaufen“ anklicken. An diese Bestellung bleiben Sie sieben Werktage gebunden, d.h. der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigen.

 

4.            Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1.         Die im Internetshop genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich in EURO.

4.2.         Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt wahlweise über folgende Zahlungsmethoden:

 

Paypal

Kreditkarte (Visa, Mastercard)

Sofortüberweisung

eps

 

4.3.     Bei Grabpflegeverträgen werden jeweils im Vorhinein für das laufende Jahr bzw. die Saison (1. April bis 31. Oktober) die Leistungen in Rechnung gestellt. Für die Begleichung wird die ursprüngliche vom Kunden gewählte Zahlungsmethode herangezogen.

 

4.4.        Bei unbefristeten Grabpflegeverträgen nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Preise einer jährlichen Preissteigerung unterworfen sind.

 

 

5.          Gefahrenübergang

 

5.1.       Bei der Lieferung der bestellten Ware an die im Bestellvorgang angegebene Grabadresse geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung auf den Kunden über

 

6.          Widerrufsrecht 

WIDERRUFSBELEHRUNG

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Friedhöfe Wien GmbH, Simmeringer Hauptstraße 339 in 1110 Wien; E-Mail: gaertnerei@friedhoefewien.at, Telefon: +43 (0)1 534 69-0 einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

 

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z.B. Schnittblumen, etc.).

 

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Friedhöfe Wien GmbH, Simmeringer Hauptstraße 339 in 1110 Wien oder per E-Mail an: gaertnerei@friedhoefewien.at .

Hiermit  widerrufe ich den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)__________________

Bestellt am:___________/Erhalten am:________________

Name des/der Verbraucher(s):____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):_________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):__________________

Datum:_________________________

(*) Unzutreffendes streichen

 

7.            Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

7.1.         Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

7.2.   Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist für allfällige Rechtsstreitigkeiten jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

 

 

8.           Datenschutz

 

8.1.       Wir weisen darauf hin, dass zur Vertragsabwicklung Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse des Kunden, sowie gegebenenfalls Grabnummer und Grabname des beauftragten Grabes von uns gespeichert und verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung beruht sohin aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Aufbewahrungspflichten gemäß dem Unternehmensgesetzbuch bzw. der Bundesabgabenordnung) sieben Jahre von uns aufbewahrt. Ihnen stehen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter www.friedhoefewien.at/datenschutz .

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